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Der Richter am Euskirchener Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einer Frau in dem Bus der Behindertenwerkstatt an zwei aufeinander folgenden Tagen in den Schritt gefasst hat. Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen geschwiegen; die Verteidigerin forderte Freispruch. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Frau glaubwürdig ist. Und auch das Gericht sah den Tatvorwurf als erwiesen an. Der Angeklagte muss zudem 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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