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Alkoholkontrollen an den Karnevalstagen

Die Kreispolizei kündigt zu den Karnevalstagen verstärkte Verkehrskontrollen an. Konsequent werden die Beamten Autofahrer aus dem Verkehr ziehen, die unter Alkohol oder Drogen stehen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 16.02.2023 05:45

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Die Polizei weist darauf hin, dass der Führerschein schon ab 0,3 Promille weg sein kann. Auch alkoholisierte Radfahrer können ihren Führerschein verlieren. Und wer nach einer durchzechten Nacht wieder "raus" muss, sollte den "Restalkohol" nicht unterschätzen. In einer Polizeikontrolle am Vormittag falle das sofort auf.

Außerdem beteiligt sich die Polizei über Karneval auch an Jugendschutzkontrollen und weist im Voraus auf die wichtigsten Regeln hin:

"Schnaps" ist unter 18 Jahren absolutes Tabu - das gilt auch für Mischgetränke. Wer für unter 18-Jährigen "branntweinhaltige" Getränke "besorgt", muss mit Geldstrafen rechnen. Bier und Wein sind erst ab 16 Jahren erlaubt.

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