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Ab Freitag können Unternehmen Soforthilfen beantragen
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Ab Freitag können Unternehmen Soforthilfen beantragen

Für viele kleinere Unternehmen, Selbstständige und Gründer auch hier bei uns im Kreis Euskirchen geht es in der Corona-Krise aktuell ums Überleben. Aber eine gute Nachricht gibt es: ab Freitagmittag können sie Soforthilfen beantragen.

Je nach Anzahl der Beschäftigten werden Hilfen zwischen 9.000 und 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gezahlt. Das Land NRW stockt das Bundesprogramm außerdem für Betriebe bis 50 Mitarbeiter auf – für die gibt es bis zu 25.000 Euro.

Die Hilfen sollen so schnell wie möglich ausgezahlt werden, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen. Das Verfahren sei so schlank und unbürokratisch wie möglich.

Es gibt aber Voraussetzungen für die Hilfe. Die Unternehmen mussten vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein:

Und iIn Folge der Corona-Krise

-     haben sie entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert

-     oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z.B. Mieten, Kredite für Betriebsräume. Leasingraten)

-     oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen

Die Unternehmen können die Soforthilfe ab Freitagmittag 12 Uhr hier online beantragen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 26.03.2020 18:47

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