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80-Jähriger muss wegen fahrlässiger Tötung Geldstafe zahlen
© Stadt Schleiden / Kerstin Wielspütz
Amtsgericht Schleiden
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80-Jähriger muss wegen fahrlässiger Tötung Geldstafe zahlen

Das Amtsgericht in Schleiden hat einen 80-jährigen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Er war wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers angeklagt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 06.09.2023 06:19

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Laut Anklage hatte der Mann am 1. Mai 2022 auf der Landstraße zwischen Hellenthal und Schöneseiffen den Radfahrer übersehen. Der Fahrradfahrer wollte abbiegen. Doch das habe der Autofahrer nicht gesehen. Er sei mit 70km/h zum Zusammenstoß gekommen. Der Radfahrer starb noch an der Unfallstelle. Die Richterin verurteilte den Mann zu 4200 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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