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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Mai 2021 am Marienplatz in Gemünd einen anderen Mann mit mehreren Messerstichen verletzt hat. Ein privater Streit soll Grund für die Attacke gewesen sein.
Der Mann war wegen versuchten Totschlags angeklagt. Davon rückte das Gericht in seinem Urteil aber ab. Dem Mann sei aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung wohl nicht klar gewesen, was er mit seinem Messer angerichtet hat, sagte ein Gerichtssprecher. Nach der Einschätzung einer Sachverständigen urteilte der Richter, der Angeklagte habe den Tod seines Gegenüber nicht billigend in Kauf genommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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